Kindertagespflege in Lünen

Liebe Eltern, gerne dürfen Sie uns schon für das kommende Jahr 2025/2026 kontaktieren. 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Hallo,
wir sind einige Kindertagespflegepersonen (KTPP) aus dem
Netzwerk der Lüner Kindertagespflegepersonen.

Schön, dass Sie zu uns gefunden haben!

Mit dieser Website möchten wir uns transparent machen und Ihnen so die Möglichkeit geben, sich über die Kinderbetreuungsform der Kindertagespflege zu informieren, und verschiedene Lüner Kindertagespflegepersonen kennenzulernen.

Die Kindertagespflegepersonen - Portfolios

Mit unseren nach Ortsteilen sortierten Portfolios bekommen Sie einen Überblick über alle öffentlich sichtbaren Lüner  Kindertagespflegepersonen und ihre "wichtigsten" Rahmenbedingungen.

Finden Sie Ihre passende Kindertagespflegeperson!

"Tag der offenen Tür" - Digital

Mit unserer Bildergalerie  gewähren wir Ihnen diverse  Einblicke "hinter die Kulissen", um Ihnen zu zeigen, wo und wie wir Lüner Kindertagespflegepersonen arbeiten.

Schauen Sie sich gerne um!




"Last Minute" unterwegs?

Sie suchen recht kurzfristig noch einen Betreuungsplatz und haben wenig Zeit, freie Betreuungsplätze zu erfragen?
Vielleicht haben Sie ja Glück und eine passende Kindertagespflegeperson bewirbt aktuell einen (baldigen) offiziellen freien Betreuungsplatz, der genau zu Ihren Bedürfnissen passt!

Jedes Kind,
welches das erste Lebensjahr vollendet hat,
hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Rechtliche Informationen rund um die Kinderbetreuung

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"Die Kindertagespflege ermöglicht es Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren und ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungs­form, welche der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt wird:
Bildung, Erziehung und Betreuung – so lautet der Auftrag für beide Betreuungsformen.
(Quelle: "Kindertagespflege: Die familiennahe Alternative" von BMFSFJ)

Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung bezieht sich auf eine Betreuungsdauer i.H.v. bis zu 35Std./Woche.
Ein Betreuungsbedarf, welcher die 35Std./Woche überschreitet, muss durch einen Arbeitgebernachweis belegt werden.

"Jedes Kind hat einen Anspruch auf Bildung und auf Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Die Familie ist der erste und bleibt ein wichtiger Lern- und Bildungsort des Kindes. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ergänzt die Förderung des Kindes in der Familie und steht damit in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses. Sie orientiert sich am Wohl des Kindes. Ziel ist es, jedes Kind individuell zu fördern." 

(§2 KiBiz)

"Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Eltern haben das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder entsprechend ihrem Bedarf und im Rahmen dieses Gesetzes zu wählen."  

(§3a Abs. 3 KiBiz) 

"Eltern haben das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanungen zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu wählen." 

(§3a Abs. 1 KiBiz)

"Fremdbetreuung" oder Oma & Opa?

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Sie benötigen eine Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind und selbstverständlich soll es für Ihren Sonnenschein nur die Beste sein. Wer soll also auf Ihren Liebling aufpassen? 
Diese Frage stellen sich viele von Ihnen - natürlich mit Recht!

Doch welche Betreuungsform, ob Oma/Opa/Tante, Kindergarten oder Kindertagespflege, schließlich die Beste für Sie und Ihr Kind ist, müssen Sie selbst entscheiden. Gerne unterstützen wir Sie aber bei dieser Entscheidung mit dieser Website und stellen Ihnen hiermit im Folgenden einige interessante Informationen zur Verfügung, um Ihre ganz eigene Pro-und-Kontra-Liste zu erstellen!

Eine dieser Betreuungsformen ist: DIE KINDERTAGESPFLEGE
Eine Wunschlösung - keine Notlösung!
 

Was ist (eine) Kindertagespflege?

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"Die Kindertagespflege ist ein zu Kindertageseinrichtungen formalrechtlich gleichrangiges Betreuungsangebot." (Quelle: "Basiswissen Kindertagespflege" von LV KTP NRW)
Eltern dürfen im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechtes zwischen diesen beiden  Betreuungsangeboten wählen.
 
"Kindertagespflegepersonen, auch kurz: Tagesmütter/Tagesväter, begleiten (Klein-)Kinder in ihrer Entwicklung, fördern sie individuell und unterstützen sie dabei, die Welt zu erkunden.
Dies geschieht, im Gegensatz zu einer Kindertageseinrichtung, im Rahmen einer kleinen Kindergruppe mit bis zu 5 Kindern, mit einer festen Bezugsperson und möglichst familienähnlicher Atmosphäre.
Eine Kindertagespflege ist daher vor allem für Eltern mit Kindern unter drei Jahren attraktiv, die eine besonders individuelle Betreuung und Förderung wünschen oder flexible(re) Betreuungszeiten benötigen."
(Quelle: "Kindertagespflege: Die familiennahe Alternative" von BMFSFJ) 


Im Folgenden können Sie sich zwei Erklärvideos zum Thema "Was ist Kindertagespflege?" anschauen:

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Quelle: Landesverband Kindertagespflege NRW e.V.

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Quelle: Bundesverband für Kindertagespflege 

Kurz und Knapp:
10 Qualitätsaspekte der Kindertagespflege 

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  1. Kleine, überschaubare Gruppe
  2. Stabile Bindungs- und Bezugsperson
  3. Individuelle Betreuung
  4. Familiäre bzw. familienähnliche Situation
  5. Flexible Betreuungszeiten möglich
  6. Rücksichtnahme auf Ernährungsbesonderheiten
  7. Kindgerechte Räumlichkeiten im häuslichen Umfeld oder kindgerecht eingerichteten Räumen
  8. Alltagsbildung als Voraussetzung für schulische Bildung
  9. Gesetzlicher Auftrag von Erziehung, Bildung und Betreuung
  10. Angebot der Jugendhilfe mit Pflegeerlaubnis, Beratung und Versicherung

(Quelle:"https://www.bvktp.de/was-istkindertagespflege/")

und:

Soziale Interaktionen unter "Gleichaltrigen"

Diese und noch viele Qualitätsaspekte mehr,  können die Kindertagespflege für Sie und Ihr Kind zur optimalen Betreuungsmöglichkeit machen!

Noch mehr Informationen über die Betreuungsform Kindertagespflege finden Sie auch beim Bundesverband für Kindertagespflege NRW.

Kindertagespflege

IN LÜNEN


Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Die "selbstständige" Kindertagespflegeperson

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Als Lüner Kindertagespflegepersonen sind wir grundsätzlich selbstständig, werden jedoch persönlich und auch räumlich durch das örtliche Jugendamt auf die Eignung zur KTPP geprüft und erhalten erst nach einer zusätzlich absolvierten Qualifizierung unsere Pflegeerlaubnis.
 
Auch danach stehen wir im Rahmen unserer Arbeit immer eng in Kooperation mit dem "Fachbereich Kinder-Jugend-Familie" der Stadt Lünen und deren Kooperationspartner, der Vermittlungsagentur für Kindertagespflege der AWO (Ruhr-Lippe-Ems)

Wie finde ich (m)eine Kindertagespflegeperson?

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Wenn Sie auf der Suche nach einer Kindertagespflegeperson sind, sind Sie hier genau richtig!
 

In Lünen gibt es zur Zeit mehr als 40 Kindertagespflegepersonen.

Auf der Seite "Die KTPP-Portfolios" finden Sie, eingeteilt in die fünf großen Lüner Stadtgebiete, diverse Kindertagespflegepersonen aus Lünen, welche sich für die Öffentlichkeit sichtbar machen möchten.
 

ABER:
Es gibt aber auch noch weitere Lüner Kindertagespflegepersonen, welche nicht öffentlich auf unserer Website gelistet sind, die Sie durch die öffentlichen Ansprechpersonen des "Fachbereich Kinder-Jugend-Familie" der Stadt Lünen oder Deren Kooperationspartner, die  Vermittlungsagentur für Kindertagespflege der AWO (Ruhr-Lippe-Ems) vermittelt bekommen können.
Diese geben Sich die größte Mühe, anhand verschiedener Rahmenbedingungen die zu Ihren Bedürfnissen passenden Kindertagespflegepersonen zu finden. 


Direkte Kontaktmöglichkeiten zum "Fachbereich Kinder-Jugend-Familie" der Stadt Lünen oder deren Kooperationspartner, der Vermittlungsagentur für Kindertagespflege der AWO (Ruhr-Lippe-Ems), finden Sie u.a. auf der Seite "Kontakt". 


 

Kosten und Bezahlung

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Die Bezahlung eines Betreuungsplatzes wird in der Regel vom zuständigen Jugendhilfeträger des Wohnortes der Erziehungsberechtigten übernommen.

Die Erziehungsberechtigten müssen jedoch einen monatlichen, dem Familieneinkommen entsprechenden, Zuschuss an Diesen leisten: Den Elternbeitrag.
Diese Beiträge sind abhängig von der benötigten Betreuungszeit eines Kindes und von der Höhe des Einkommens der Erziehungsberechtigten.

Sie zahlen somit keinen Lohn/ kein Betreuungsgeld an die jeweilige Kindertagespflegeperson, sondern den oben genannten Beitrag an die Stadt Lünen.
Ausgenommen von diesem Elternbeitrag ist ein möglicher individueller Verpflegungsbeitrag, den jede Kindertagespflegeperson unabhängig selbst bestimmt.

Ein durch die öffentliche Jugendhilfe geförderte Betreuungsplatz bei einer Kindertagespflegeperson für Kinder über 2 Jahre kostet die Erziehungsberechtigten in Lünen in etwa genauso viel wie ein vergleichbarer Kindergartenplatz.
Für Kinder unter 2 Jahre ist die Betreuung innerhalb einer Kindertagespflege deutlich geringer als in einer Kindertageseinrichtung mit entsprechendem Angebot.

Die offizielle (Eltern-)Beitragsliste der Stadt Lünen finden Sie auf Seite 8 der
PDF-Datei im unteren Bereich der webKITA-Seite der Stadt Lünen unter "Anhänge" : "Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge der Stadt Lünen vom 13.07.2020"

Wie bekomme ich einen Betreuungsplatz?

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Um einen Betreuungsplatz bei einer KTPP in Anspruch nehmen zu können, ist eine Kooperation in Form eines "Beziehungsdreiecks" zwischen Ihnen, dem "Fachbereich Kinder-Jugend-Familie" der Stadt Lünen und/oder Deren Kooperationspartner, der Vermittlungsagentur für Kindertagespflege der AWO (Ruhr-Lippe-Ems) und uns als Kindertagespflegepersonen erforderlich:

1) Zum Einen müssen Sie Ihren Betreuungsbedarf bei den zuständigen Personen der Stadt Lünen oder der AWO kundtun,
2) zum Anderen haben Sie die Aufgabe, zu Ihrem Betreuungsbedarf entsprechende KTPP zu kontaktieren und kennen zu lernen,
3) um dann diejenige KTPP auszuwählen, welche am Besten zu Ihnen, Ihrem Kind und Ihren Betreuungsbedürfnissen passt.

Erst wenn Ihre Vorstellungen und Ansprüche an die Betreuung einer KTPP übereinstimmen und beide Parteien ausreichend Zeit hatten, sich kennenzulernen und zu entscheiden, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit denkbar ist, werden die jeweiligen Betreuungsverträge zwischen den Einzelnen drei Parteien unterzeichnet.

Kontaktaufnahme/Betreuungsanfrage bei einer KTPP

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Liebe Eltern,
bei jeder Kontaktaufnahme mit uns Kindertagespflegepersonen im Rahmen einer Betreuungsanfrage, ist es wichtig, dass Sie:
1.) sich einigermaßen über Ihren benötigten Betreuungsumfang bewusst sind und uns Ihrem Bedarf entsprechend kontaktieren.
2.) uns bei Ihrer Kontaktaufnahme folgende Informationen direkt zukommen lassen:

  • Alter Ihres Kindes (gerne mit Geburtsdatum)
  • Zeitraum des Betreuungsbedarfes (Datum des Betreuungsstarts inkl. Eingewöhnung + benötigte Betreuungszeiten)
  • eventuelle Besonderheiten, die im Rahmen der Betreuung Ihres Kindes wichtig sind


Diese Informationen helfen Ihnen und uns, um Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung geben zu können! 

Danke 

Wartelisten, Platzzusagen & Verträge

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Liebe Eltern,
die meisten Neuaufnahmen eines Tageskindes finden zum neuen Kindergarten-/Schuljahr und somit zum ersten August des jeweiligen Jahres statt, wenn die "alten" Tageskinder z.B. in die Kita wechseln.

Freie Betreuungsplätze "mitten im Jahr", außerhalb des Kindergarten-/Schuljahresanfang,  sind leider doch eher selten und in den meisten Fällen Zufallsbedingt, wenn z.B. ein betreutes Tageskind frühzeitig die Kindertagespflege verlässt oder eine  Kindertagespflegeperson nachträglich Ihre Betreuungszahl erhöht. 


Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass die meisten Kindertagespflegepersonen Betreuungsplätze zum 01.08. oft erst nach den offiziellen Kindergartenplatzvergaben im Frühling/Frühsommer fest vergeben werden, wenn sie auch sicher wissen, wie viele Betreuungsplätze sie zu vergeben haben, sowie welche Eltern sich kurzfristig vielleicht doch noch für/gegen einen Kindergarten entschieden haben.
 

Viele unserer Kindertagespflegepersonen haben aber sogenannte "Wartelisten" für ihre Kindertagespflege, auf die eine Aufnahme meist zu jeder Zeit möglich, jedoch keine Garantie für einen Betreuungsplatz ist. Betreuungsplatzzusagen finden nämlich in der Regel nur nach einem persönliche Kennenlernen statt und müssen zudem noch von dem Fachbereich "Kinder-Jugend-Familie" der Stadt Lünen genehmigt werden.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Elternzeit, Wiedereinstieg in den Beruf & Kinderbetreuung

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Liebe Eltern,
da der Betreuungsstart wie oben beschrieben meist Geburtstagsunabhängig, zum Kindergarten-/Schuljahreswechsel, zum 01.08., statt findet, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig bewusst machen, ab wann Sie die Betreuung benötigen/wünschen und dies bei dem Zeitpunkt für die Anmeldung berücksichtigen.

Das frühzeitige Planen und Aufeinanderabstimmen von Elternzeit und dem eventuellen Wiedereinstieg in den Beruf, mit dem Beginn der Kinderbetreuung ist für Sie und Ihr Kind sehr wichtig um stressfrei und entspannt in die Fremdbetreuung zu starten.

Hier ein kleines Beispiel:
Ihr Kind ist im Dezember 2022 geboren. Ein Jahr später, ab Dezember 2023, also zum ersten Geburtstag Ihres Kindes, haben Sie einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, egal ob Sie Ihn berufsbedingt benötigen oder aus diversen anderen Gründen wie z.B. der Sozialentwicklung Ihres Kindes, wünschen. In diesem Fall ist es oft schwierig, in den folgenden Monaten (kurzfristig) einen Betreuungsplatz für Ihr Kind zu bekommen, da meist schon alle Kindertagespflegepersonen in Ihrem Umfang voll besetzt sind und es nur selten Kindergarten-/Schuljahresstartversetzte  "Nachrückerplätze" gibt. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie Ihre Elternzeit dementsprechend berücksichtigen. Planen Sie, um "auf Nummer sicher" zu gehen, also am Besten einen Betreuungsstart zum 01.08. ein, auch wenn Ihre Elternzeit ggf. noch ein weiteres Jahr andauert. Denn, wenn Sie eine Betreuung  zum Dezember 2024, also wenn Ihr Kind 2 wird, benötigen, stehen Sie vor dem gleichen Problem, wie bereits genannt. In diesem Fall ist es sinnvoll, Ihr Kind bereits zum 01.08.2024, also einige Monate vor dem tatsächlichen Bedarf, zur Betreuung anzumelden und einzugewöhnen, damit Ihr Kind und Sie auf der "Sicheren Seite" sind. So haben Sie alle Zeit der Welt, sich in die Fremdbetreuung einzuleben.


 Sie sind Last Minute unterwegs?

Sie suchen recht kurzfristig noch einen Betreuungsplatz und haben wenig Zeit, freie Betreuungsplätze bei diversen KTPP zu erfragen?
Vielleicht haben Sie ja Glück und eine passende Kindertagespflegeperson bewirbt aktuell einen (baldigen) offiziellen freien Betreuungsplatz, der genau zu Ihren Bedürfnissen passt! 

Kindertagespflegepersonen mit aktuell oder bald freien Betreuungsplätzen finden Sie auf der Seite "Freie Betreuungsplätze"

Was ist eine Eingewöhnung?

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Eine Eingewöhnung nennt man die Phase und den Prozess, in der Zeit, wo sich Eltern und Kind an die neue Fremdbetreuung gewöhnen.

Vor allem das zu betreuende Kind, aber auch die Erziehungsberechtigten benötigen, um eine vertrauensvolle Erziehungs- und Bildungspartnerschaft aufzubauen, eine individuelle  Eingewöhnung, die dafür sorgt, Schritt für Schritt Vertrauen zu gewinnen, so dass das Kind sich in der neuen Umgebung wohl fühlen kann und neben Mama und Papa auch die Kindertagespflegeperson als neue Bezugsperson akzeptiert und eine Beziehung aufbaut, die so tragfähig ist, dass es ihr möglich ist, das Kind zu trösten und zu pflegen. 

Erst wenn die Tagespflegeperson von dem Kind als Bezugsperson anerkannt wird, ist die Eingewöhnung abgeschlossen! 


Innerhalb des sensiblen Eingewöhnungszeitraumes sollten andere Alltags- oder Lebensveränderungen in der Lebenswelt des Kindes möglichst vermieden werden, um das Kind in diesem Zeitraum nicht zu überfordern.

Startklar? - (Selbst-)Reflektion zur Fremdbetreuung

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Sind Sie und Ihr Kind bereit für eine Fremdbetreuung?
Eine Fremdbetreuung ist ein besonderer Lebensabschnitt, welcher gut überlegt und nicht zu Letzt gut geplant sein sollte. Damit ein Start in die Fremdbetreuung für alle Beteiligten gut funktioniert und so angenehm wie möglich ist, kann man sich bereits im Vorfeld schon etwas darauf vorbereiten.

Eine Fremdbetreuung bedeutet in gewissem Maße: Loslassen - und das ist gar nicht immer so einfach. Aber so, wie Kinder Nähe benötigen, brauchen Kinder auch Freiheit.


Wir haben Ihnen dafür ein paar Fragen zur (Selbst-)Reflektion vorbereitet:

  • Möchte ich mein Kind fremdbetreuen lassen? Warum?
  • Bin ich bereit, dass sich mein Kind auch an Jemand anderes bindet?
  • Kann mein Kind sich zeitweilig von mir trennen? Kann ich mich zeitweilig von meinem Kind trennen?
  • Ist mein Kind eine "Fremdbetreuung" durch Familie/Freunde/Bekannte gewohnt?
  • Schläft mein Kind in einem eigenen Bett? Schläft mein Kind alleine (ein)? 
  • Ist eine Fremdbetreuung essensbedingt möglich (Stillkind)? Soll die Stillbeziehung während der Fremdbetreuung weitergeführt werden (wie)?
  • Ist mein Kind normale Nahrungsmittel gewohnt?
  • Bin ich bereit, mein Kind vielleicht auch mal weinen und durch die KTPP trösten zu lassen?


Sollten Sie die Meisten der Fragen nicht mit einem "Ja" beantworten können, so sollten Sie es in Betracht ziehen, Sich und Ihr Kind vor einer bevorstehenden Fremdbetreuung doch noch einmal ausführlicher vorzubereiten, indem Sie sich mit den Themen in den oben aufgelisteten Fragen auseinandersetzen.
Dies erleichtert den Einstieg in eine Fremdbetreuung für die ganze Familie und nimmt großen Einfluss auf die gesamte Eingewöhnung.
Denn nur wenn Sie Ihrem Kind Sicherheit vermitteln, kann Ihr Kind zu neuen Entdeckungen aufbrechen.

Aktuelles:

 Haben Sie Fragen oder Anmerkungen?
Wir freuen uns über Ihre Nachricht!